Donnerstag, 23. Juni 2016

Wissenswertes beim Verschlafen

Wer hin und wieder einmal verschläft, sollte für den Notfall ganz vorne im Schrank auf einem Kleiderbügel ein komplettes Outfit hängen haben. Zuerst Bluse oder Pulli, dann Hose, darüber Unterwäsche und Socken/Strümpfe. So kann man ohne langes Suchen nacheinander alles anziehen. 

Dienstag, 21. Juni 2016

Lohnnebenkosten: Aufzählung der Lohnnebenkosten:

-         Arbeitsgeberanteil zu den Sozialversicherungen
-         Beitrag zur betrieblichen Unfallversicherung
-         Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
-         Vermögenswirksame Leistungen
-         Beitrag zum Mutterschaftsgeld
-         Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Montag, 20. Juni 2016

Arbeitsgerichtsbarkeit: Was soll bei einer Güteverhandlung vor Beginn des Prozesses vor dem vorsitzenden Richter geschehen?

Bei diesem mündlich stattfindenden Verfahren sollen sich die streitenden Parteien auf eine der drei Möglichkeiten einigen.

-          Rücknahme der Klage durch den Kläger
-          Anerkennung der Klage durch den Beklagten
-          Vergleich zwischen den streitenden Parteien

Scheitert das Güteverfahren, so kommt es zum eigentlichen Gerichtsverfahren.

Sonntag, 19. Juni 2016

Wahl der Lageranordnung

Zur Führung und Abstützung einer umlaufenden Welle sind mindestens zwei Lager erforderlich, die in einem bestimmten Abstand voneinander angeordnet sind. Je nach Anwendung wählt man zwischen einer Fest-Loslagerung, einer angestellten Lagerung oder einer schwimmenden Lagerung.


Fest-Loslager  

  • Bei einer Welle, die in zwei Radiallagern abgestützt ist, stimmen die Abstände der Lagersitze auf der Welle und im Gehäuse durch ​Fertigungstoleranzen häufig nicht überein. Auch durch Erwärmung im Betrieb verändern sich die Abstände. Diese Abstandsunterschiede werden im Loslager ausgeglichen.
Loslager
  • Ideale Loslager sind Zylinderrollenlager mit Käfig N und NU sowie Nadellager.  Bei ihnen kann sich der Rollenkranz auf der Laufbahn des bordlosen Lagerrings verschieben.

  • Alle anderen Lagerbauarten, wie Rillenkugellager und Pendelrollenlager, wirken nur dann als Loslager, wenn ein Lagerring verschiebbar gepasst ist. Der mit Punktlast beaufschlagte Lagerring wird deshalb lose gepasst; meist ist dies der Außenring.

Festlager


  • Das Festlager führt die Welle axial und überträgt äußere Axialkräfte. Um Axialverspannungen zu vermeiden, wird bei Wellen mit mehr als zwei Lagern nur ein Festlager eingesetzt. Welche Lagerbauart als Festlager gewählt wird, hängt davon ab, wie hoch die Axialkräfte sind und wie genau die Welle axial geführt werden muss.
  • Mit einem zweireihigen Schrägkugellager, erzielt man zum Beispiel eine engere axiale Führung als mit einem Rillenkugellager oder Pendelrollenlager. Auch ein Paar spiegelbildlich angeordnete Schrägkugellager oder Kegelrollenlager, bieten als Festlager eine sehr enge axiale Führung. 
  • Besonders vorteilhaft sind Schrägkugellager der Universal Ausführung. Die Lager können ohne Passscheiben in O- oder X-Anordnung beliebig gepaart werden. 
  • Schrägkugellager der Universalausführung sind so abgestimmt, dass sie beim Einbau in X- oder O-Anordnung geringe Axialluft haben (Ausführung UA), spielfrei sind (UO) oder leichte Vorspannung haben (UL)
  • Spindellager der Universalausführung UL haben beim Einbau in X- oder O-Anordnung leichte Vorspannung (Ausführungen mit stärkerer Vorspannung auf Anfrage). 

Was sind eigentlich Meilensteine?

Der Begriff taucht im Projektmanagement sehr häufig auf. Und das auch zu Recht. Meilensteine sind wichtige Punkte im Projektverlauf. Diese werden auch oft als Prüfpunkte bezeichnet.
Generell kann ein Meilenstein ein Ereignis sein, an dem
  • etwas abgeschlossen ist,
  • etwas begonnen wird oder
  • über die weitere Vorgehensweise entschieden wird
Meilensteine werden zudem meistens am Ende von Projektphasen definiert. Auch innerhalb von Phasen kann es zusätzliche Meilensteine geben.
Meilensteine verlaufen nie über eine Zeitdauer. Sie sind lediglich Entscheidungspunkte. 

Freitag, 17. Juni 2016

Rechte des Betriebsrates: Informations- und Beratungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

In den folgenden Angelegenheiten ist der Betriebsrat nur zu unterrichten.
Er hat kein Mitbestimmungs- und Zustimmungsverweigerungsrecht.

Einstellung von Leitenden Mitarbeitern
Planung des Personalbedarfs
Um- und Erweiterungsbauten
Fragen der Globalen Arbeitsgestaltung
      Einführung neuer Produkte

Donnerstag, 16. Juni 2016

Rechte des Betriebsrates:

In den folgenden Angelegenheiten muss der Betriebsrat angehört werden, er muss aber der Maßnahme nicht zustimmen.

Alle Fragen im Zusammenhang mit Beurteilungsgrundsätzen
Versetzung, Einstellung und Umgruppierung von Mitarbeitern
Gestaltung von Arbeitsplätzen
      Ordentliche und Außerordentliche Kündigung von Arbeitern,
      Angestellten, Auszubildenden – nicht jedoch bei Leitenden Angestellten,
      Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern

Mittwoch, 15. Juni 2016

Dienstag, 14. Juni 2016

Der Betriebsrat


Arbeitnehmer haben das Recht, über wichtige Fragen innerhalb des Unternehmens mitzubestimmen. 
Die wichtigste Einrichtung dafür ist der Betriebsrat. In allen Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden.
Hauptaufgabe der Betriebräte ist es, darüber zu wachen, dass alle zugunsten von Arbeitnehmern geltenden Gesetze, Verordnungen, Schutzbestimmungen, Tarifverträge eingehalten werden. 

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haben die Möglichkeit, ihre Belange über den Personalrat einzubringen. Dieser wird aufgrund des Personalvertretungsgesetzes gewählt

Montag, 13. Juni 2016

Verkürzung der Ausbildungszeit

Auszubildende mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife um mindestens 12 Monate
Auszubildende mit Realschul- oder gleichwertigem Abschluss um bis zu 6 Monate

Allerdings sollten die Mindestausbildungszeiten der Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungszeit von 
3,5 Jahren (24 Monate)
3 Jahren (18 Monate)
2 Jahren (12 Monate)

nicht unterschreiten.

Sonntag, 12. Juni 2016

Rechte des Betriebsrates

Mitbestimmen bedeutet gleichberechtigtes Mitentscheiden
Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich einigen.

Urlaubsgrundsätze
Einrichtungen zur Überwachung von Arbeitnehmern
Betriebliches Vorschlagswesen
Festsetzung von Prämien und Akkordsätzen
Betriebsordnung
Beginn und Ende der Täglichen Arbeitszeit
Zeitweilige Änderung der Arbeitszeit
Unfallverhütungsmaßnahmen
      Belegung von Werkswohnungen

Was muss im Ausbildungsvertrag enthalten sein?

  • Sachliche und zeitliche Gliederung, sowie das Ausbildungsziel
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Vorraussetzungen der Vertragskündigung

Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.

§ 19 Urlaub

(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
(2) Der Urlaub beträgt jährlich
1.
mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
2.
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
3.
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

§ 9
 
Berufsschule
(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
1.
vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2.
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
3.
in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
1.
Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2.
Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
3.
im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

§ 8
 Dauer der Arbeitszeit
1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.

(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.


Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überwacht das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Für den Bergbau ist das Bergamt zuständig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder auch als Straftat verfolgt werden. Geldbußen sind bis zu 15.000 Euro möglich. Wenn Sie als Arbeitgeber dreimal zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, dürfen Sie Jugendliche nicht mehr beschäftigen.

Wissenswertes bei Mundgeruch

Petersilie, Ingwer und Anis helfen sehr gut gegen Mundgeruch.

Samstag, 11. Juni 2016

Wissenswertes Risiko

Um bei dem beliebten Brettspiel "Risiko" zu gewinnen, ist es bei kleiner Spieleranzahl enorm wichtig zuerst Nordamerika zu erobern. Das ist leicht zu verteidigen, gibt aber dennoch gute Punkte.

Freitag, 10. Juni 2016

Wissenswertes beim Ausleihen von Games bei Videoworld

Wenn ihr euch ein Spiel bei Videoworld ausleihen wollt und ihr seht, das ihr dafür 2€ hinblättern müsst, dann geht auf deren Internetseite und dort dann auf Gutscheine. Wenn ihr diesen vorlegt, dann könnt ihr für 2 Tage ausleihen und bezahlt insgesamt 1€.


Sonntag, 5. Juni 2016

Wissenswertes Essen

Helle Nudeln sättigen weniger als dunkle Nudeln. Es entsteht beim Verzehr von hellen Nudeln nur ein kurzes Sättigungsgefühl. Hervorgerufen durch die sogenannten „schnellen“ Kohlenhydrate. Das Hungergefühl wird durch „langsame“ Kohlenhydrate länger zurückgehalten. Diese befinden sich zum Beispiel in Vollkornnudeln, Vollkornreis Vollkornbrot und Vollkornbrötchen.