Bei diesem mündlich stattfindenden Verfahren sollen sich die streitenden Parteien auf eine der drei Möglichkeiten einigen.
- Rücknahme der Klage durch den Kläger
- Anerkennung der Klage durch den Beklagten
- Vergleich zwischen den streitenden Parteien
Scheitert das Güteverfahren, so kommt es zum eigentlichen Gerichtsverfahren.
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