Freitag, 17. Juni 2016

Rechte des Betriebsrates: Informations- und Beratungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

In den folgenden Angelegenheiten ist der Betriebsrat nur zu unterrichten.
Er hat kein Mitbestimmungs- und Zustimmungsverweigerungsrecht.

Einstellung von Leitenden Mitarbeitern
Planung des Personalbedarfs
Um- und Erweiterungsbauten
Fragen der Globalen Arbeitsgestaltung
      Einführung neuer Produkte

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