Montag, 13. Juni 2016

Verkürzung der Ausbildungszeit

Auszubildende mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife um mindestens 12 Monate
Auszubildende mit Realschul- oder gleichwertigem Abschluss um bis zu 6 Monate

Allerdings sollten die Mindestausbildungszeiten der Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungszeit von 
3,5 Jahren (24 Monate)
3 Jahren (18 Monate)
2 Jahren (12 Monate)

nicht unterschreiten.

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