OHG (offene Handelsgesellschaft)
Rechtsgrundlagen : HGB, BGB
Juristische Personen : Nein
Entstehung : Gesellschaftsvertrag, spätestens mit Eintrag ins Handelsregister
Firma : beliebiger Name + rechtsform
Mindestgründerzahl : 2 Personen
Mindestkapital : nicht vorgeschrieben
Geschäftsführung : gesetzlich ist jeder Gesellschafter; allein zur Geschäftsführung berechtigt
Vertretung : jeder Gesellschafter hat recht Geschäfte mit dritten abzuwickeln
Ergebnisverteilung : Anteile können selbst entschieden werden
Risiko der Gesellschafter : Geschäftsvermögen, sowie Privatvermögen
Haftung für Verbindlichkeiten ggü. Dritten : alle Gesellschafter haften Persönlich
Ausscheiden aus der Gesellschaft : mit Frist von mind. 6 Monaten
Besonderheiten : Familienunternehmen
AG (Aktiengesellschaft)
Rechtsgrundlagen : HGB, AktG
Juristische Personen : Ja
Entstehung : mit Eintrag ins Handelsregister
Firma : beliebig + Rechtsform
Mindestgründerzahl : einer oder mehrere Personen
Mindestkapital : 50.000€
Geschäftsführung : Ja, wird eine Person gewählt
Vertretung : Ja, wird eine Person gewählt
Ergebnisverteilung : Gewinne können als Rücklage für die AG zurückgelegt werden oder aber als Defidene an die Aktionäre verteilt werden
Risiko der Gesellschafter : Die Aktie kann an Wert verlieren
Haftung für Verbindlichkeiten ggü. Dritten : Die Aktionäre haften mit dem Investiertem
Ausscheiden aus der Gesellschaft : Die Aktionäre können ihre Anteile verkaufen
Besonderheiten : geringes Risiko durch teilhafter
KG (Kommaditgesellschaft)
Rechtsgrundlagen : HGB
Juristische Personen : Nein
Entstehung : ist ein Zusammenschluss von mind. 2 Gesellschaftern
Firma : beliebige Namen + Rechtsform
Mindestgründerzahl : 2 Gesellschaftern
Mindestkapital : nicht festgelegt
Geschäftsführung : Berechtigt sind nur die Komplementären
Vertretung : jeder Komplementär hat das recht die Vertretung zu sein
Ergebnisverteilung : jedem Gesellschafter stehen 4% zu
Risiko der Gesellschafter : jeder Gesellschafter haftet mit Gesellschaftsvermögen + Privatvermögen
Kommanditisten haften mit ihrem Kapitalvermögen
Haftung für Verbindlichkeiten ggü. Dritten : durch Gesetzt geregelt
Ausscheiden aus der Gesellschaft : Frist mind. 6 Monate
Besonderheiten :
Juristische Personen : Nein
Entstehung : ist ein Zusammenschluss von mind. 2 Gesellschaftern
Firma : beliebige Namen + Rechtsform
Mindestgründerzahl : 2 Gesellschaftern
Mindestkapital : nicht festgelegt
Geschäftsführung : Berechtigt sind nur die Komplementären
Vertretung : jeder Komplementär hat das recht die Vertretung zu sein
Ergebnisverteilung : jedem Gesellschafter stehen 4% zu
Risiko der Gesellschafter : jeder Gesellschafter haftet mit Gesellschaftsvermögen + Privatvermögen
Kommanditisten haften mit ihrem Kapitalvermögen
Haftung für Verbindlichkeiten ggü. Dritten : durch Gesetzt geregelt
Ausscheiden aus der Gesellschaft : Frist mind. 6 Monate
Besonderheiten :
- häufig Familienunternehmen
- gerade in € fallen ist die KG sinnvoll
- Familienangehörige nur als Teilhafter
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Rechtsgrundlagen : HGB, GmbHG
Juristische Personen : Ja; Gesellschaftsvertrag + Rechtsform
Entstehung : Eintrag ins Handelsregister
Firma : beliebig benannt werden
Mindestgründerzahl : 1. Person
Mindestkapital :
Geschäftsführung : beinhaltet das innen Verhältnis, aber auch den Vertreter gleich zu setzen; Geschäftsführung hat nur die Geschäftsführung Befugnis. Wird von der Gesellschaftsversammlung bestellt
Vertretung : sind auch in der Geschäftsführung gleich zu behandeln, beinhaltet das Außenverhältnis
Ergebnisverteilung : Anteile an Gesellschafter werden ausgezahlt
Risiko der Gesellschafter : Stammeinlagen können Verlust aufweisen, begrenzte Haftung
Haftung für Verbindlichkeiten ggü. Dritten : die Gesellschafter haften mit Stammeinlagen; kein Privatvermögen
Ausscheiden aus der Gesellschaft : Stammeinlagen können notariell an dritte Personen abgetreten werden, also verkauft werden
Besonderheiten :
Juristische Personen : Ja; Gesellschaftsvertrag + Rechtsform
Entstehung : Eintrag ins Handelsregister
Firma : beliebig benannt werden
Mindestgründerzahl : 1. Person
Mindestkapital :
- 25.000€ fest vorgeschrieben
- bei mehreren Gesellschaftern, können die Anteile erhöht werden
- mind. Stammeinlagen 100€
Geschäftsführung : beinhaltet das innen Verhältnis, aber auch den Vertreter gleich zu setzen; Geschäftsführung hat nur die Geschäftsführung Befugnis. Wird von der Gesellschaftsversammlung bestellt
Vertretung : sind auch in der Geschäftsführung gleich zu behandeln, beinhaltet das Außenverhältnis
Ergebnisverteilung : Anteile an Gesellschafter werden ausgezahlt
Risiko der Gesellschafter : Stammeinlagen können Verlust aufweisen, begrenzte Haftung
Haftung für Verbindlichkeiten ggü. Dritten : die Gesellschafter haften mit Stammeinlagen; kein Privatvermögen
Ausscheiden aus der Gesellschaft : Stammeinlagen können notariell an dritte Personen abgetreten werden, also verkauft werden
Besonderheiten :
- GmbHs findest du Familienunternehmen
- Unternehmen mittlerer Größe
- Begrenzte Haftung
- unkomplizierte und kostengünstige Gründung und enges Verhältnis zwischen Gesellschafter und Geschäftsführung
- Gesellschaftsversammlung und Aufsichtsrat
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