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Freitag, 27. Dezember 2013

Was bedeutet eigentlich Probezeit?

Die Probezeit bezeichnet einen Zeitraum, in dem vorerst etwas auf Probe gewährt wird, um die Eignung festzustellen. Die  hat den Sinn, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenseitig kennen lernen. Zwar haben Firmen ausgeklügelte Personalauswahlverfahren und Vorstellungsgespräche oder sogar Assessment Center durchgeführt, doch ob der neue Mitarbeiter wirklich für die Position tauglich ist, zeigt sich oft erst in der beruflichen Praxis. Der Arbeitgeber kann sich während der Probezeit einen Eindruck verschaffen, ob der neu eingestellte Arbeitnehmer die Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt, um in dem jeweiligen Unternehmen erfolgreich zu arbeiten.
Der Arbeitnehmer wiederum sollte die Probezeit nutzen, um herauszufinden, ob er selbst über einen längeren Zeitraum in der Firma und in der Position arbeiten möchte. Die Probezeit ist also eine Testphase – sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer. 

Dauer der Probezeit

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nach der ein Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit beginnen muss. Es kann also komplett darauf verzichtet werden. Allgemein üblich ist eine Probezeit von maximal sechs Monaten. Per privatvertraglicher Regelung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine längere Kündigungsfrist möglich. Das kommt allerdings in der Praxis nur selten vor. Einfacher ausgedrückt : Die Länge der Probezeit hängt stark mit der Komplexität des Jobs zusammen. Je einfacher die Arbeit ist , desto schneller kann man sagen, ob jemand den Anforderungen gewachsen ist, und dementsprechend fällt auch die Probezeit meist kürzer aus.

Krankheit in der Probezeit

Krankheit schützt in der Probezeit nicht vor der Kündigung. Ein Kündigungsschutz besteht für den Arbeitnehmer prinzipiell erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, unabhängig von der Länge der Probezeit. Das heißt, dass der Arbeitnehmer auch nach Ablauf einer beispielsweise dreimonatigen Probezeit noch keinen Kündigungsschutz genießt. Solange der Arbeitgeber die Sittenwidrigkeit nicht erfüllt, kann er dem Arbeitnehmer bei Krankheit kündigen. Die Probezeit verlängert sich übrigens nicht um die Zeit des krankheitsbedingten Fehlens des Arbeitnehmers.

Urlaub in der Probezeit

Auch in der Probezeit kann der Arbeitnehmer Urlaub nehmen. Die genaue Anzahl der ihm zustehenden Urlaubstage regelt das Bundesurlaubgesetz. Paragraph 5  besagt, dass ein Arbeitnehmer auch in der Probezeit pro Monat ein Zwölftel seines Jahresurlaubs in Anspruch nehmen kann. Wenn dem Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt wird, er jedoch noch Urlaubstage übrig hat, muss der Arbeitgeber diese auszahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Gehalt.


Montag, 25. November 2013

Wie man eine gute Präsentation halten kann

Man kennt es doch, man ist in der Schule und plötzlich soll man eine Präsentation vor der ganzen Klasse halten. Da bekommt man doch, wenn man darüber nachdenkt gleich Herzrasen, denn man macht sich sehr viele Gedanken, ob man nicht irgendwas vergisst zu erwähnen oder das man sich verhaspelt oder was auch immer Schief laufen könnte. Ich rede hier aus Erfahrung, denn ich habe schon unzählige Präsentationen gehalten und ich sage euch, man ist immer nervös, zwar nicht mehr so stark wie am 1. Tag aber trotzdem nervös. Okay ich will euch hier jetzt kein schrecken einflößen, denn besser gesagt will ich euch die Angst vor der Präsentation nehmen.

Um eine gute Präsentation zu halten, ist es wichtig sich darauf vorzubereiten.

  1. Liest euch 2-3 mal den Vorzutragenden Text durch, denn je öfters man sich den Text durchließt desto mehr merkt man sich und kann es gut mit eigenen Worten wiedergeben
  2. Macht euch Stichpunkte auf kleinen kleinen Karteikarten, sollte nicht zu lang werden, denn diese dienen nur zur Orientierung, zudem prägt man sich damit auch nochmal den Text ein
  3. Gebe deine Präsentation wieder, indem du es laut aufsagst oder trage es einer Person vor und frage dann anschließend, nach ihrer/ihrem einschätzen, wie die Person die Präsentation fand oder wo man was verbessern kann.
Beachtet man diese Punkte, dann bekommt man es im besten Fall hin, natürlich ist es so, dass wenn die Präsentation ansteht, das bei einem die Nervosität steigt, aber bringt euch nicht in Panik, dass ist ganz normal.
Was ich euch empfehle, das hat mir immer geholfen, dass man einfach Tief einatmet und wieder ausatmet, das wiederholt ihr einfach ein paar mal, dann sinkt die Anspannung und im Größtem Fall ist es auch so, das ihr viel lockerer seid.

Was ich euch noch mitgeben möchte ist der Rat, dass ihr nicht fiktiv euch auf eine Person konzentrieren sollt, sondern schaut euch in der Klasse um, dann denken die Leute/Mitschüler, dass ihr alle anschauen und hinterlässt einen guten Eindruck, aber starrt auch nicht zu lange auf eure Karteikarten, wenn ihr diese mitbenutzen wollt

Sonntag, 10. November 2013

Was muss man machen um aus der Kirche auszutreten?

man will aus der Kirche austreten, weil man nicht möchte, das Geld vom Brutto unseres Gehalts abgezogen wird. Das ist erst dann relevant, wenn man ein Bruttogehalt von über 1000€ hat, dann wird ein gewisser Prozentsatz von unserem Gehalt abgezogen und man muss über einen Jahresgehalt von über 12000€ haben (wegen dem Freibetrag)
Positive Aspekte warum man in der Kirche bleiben sollte:
1. Zu einem wenn man Kirchlich heiraten möchte, dann ist es sinnvoll , in der Kirche zu bleiben
2. Bei nen Tod, brauch man den Pfarrer nicht bezahlen
3. man kann auf einem Kirchlichem Friedhof begraben werden.
Nachteile:
1. sind natürlich alles das was ich aufgezählt hatte beim Positiven, das es nicht der fall dann ist
2. Man bezahlt nicht dafür, von seinem Lohn
Wenn man jetzt trotzdem noch austreten möchte, dann sage ich euch, wie das vom statte geht. Aber das brauch man nur dann auch machen, wenn man schon eine Steuernummer hat (bekommt man, wenn man schon Steuern gezahlt hatte)
Schritt 1. Man geht zu einem Amtsgericht
Schritt 2. Dort sagt man, dass man aus der Kirche austreten will. Man zeigt seinen Personalausweis und dann fragt er euch natürlich kurz noch wie z.B. seit ihr evangelisch oder katholisch, Familienstand, in welchem Bezirk du geboren bist.
Schritt 3. wenn das erledigt ist, dann schaut ihr kurz ob eure Daten stimmen und unterschreibt. Das ausgehändigte Dokument, müsst ihr ein leben lang aufbewahren. Kann immer mal passieren das Sie das Nachfordern, dann nur eine Kopie davon aushändigen.
Schritt 4.Ihr müsst dann noch zum Finanzamt um dort vorzuweisen, dass ihr ausgetreten seit (Aber das brauch man nur dann auch machen, wenn man schon eine Steuernummer hat (bekommt man, wenn man schon Steuern gezahlt hatte,ansonsten dällt man bis zum 1.1. des neuen Jahres Automatisch raus und man gibt dann nicht mehr an, welche Religion man ist) damit es in die Lohnsteuerkarte eingetragen wird (wird ja alles nur noch elektronisch gemacht).
Schritt 5. Dazu geht ihr zum Pförtner und fragt wo die Abteilung für das austreten aus der Kirche ist. Das ist separat und nicht dort wo der Wartebereich ist. Dort wird es dann intern regestriert und man brauch dann nicht mehr für die Kirche Steuern zahlen.

Wenn man das erledigt hat, ist man fertig und muss nichts weiteres machen.