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Sonntag, 4. Oktober 2015

Ursachen und Möglichkeiten zur Überwindung von Arbeitslosigkeit

 Veränderung der Arbeitswelt

Industrie 4.0: digital, vernetzt, flexibel
  •  Systeme warten sich zunehmend selbst
  • Abschied der Massenproduktion
  • Neue Produktionswirtschaft: Universalmaschine, Computerfrei programmierbare, der jeweiligen Problemstellung anpassbares System
  • „Diesen Trumpf spielt die Universalmaschine aber erst in der Vernetzung voll aus, also in der Kommunikation und im Informationsaustausch zwischen allen beteiligten – bis hin zum Kunden, den man früher „Verbraucher“ nannte. Früher kauften die Leute, was man massenhaft herstellte. Nun bestellen sie, was sie möchten – wie in einem Restaurant, in dem à la carte.“ 

§  In Deutschland stehen 59% aller Stellen zur Disposition, sie können durch Automaten Software, Prozesse und Roboter ersetzt werden.

„An der Spitze der Überflüssigen stehen Büro- und Hilfsarbeitskräfte (mit jeweils 85,7 Prozent Einsparpotenzial), dann Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montageberufe (69,2 Prozent), Dienstleistungs- und Verkaufsberufe (68 Prozent).“

Sonntag, 27. September 2015

Staatliche Unterstützungsangebote bei Arbeitslosigkeit

ALG I: in den zwei Jahren vor Abreitslosigkeit: min. 12 Monate versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Auszahlungsdauer: zwischen 6 und 24 Monaten je nach Beschäftigungsdauer -> 60 % des Nettogehalts

ALG II: Bei nicht Erfüllung von ALG I, Anspruch: alle erwerbslosen zw. 15-65-67 Jahren zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes, monatl. 374€ + werden Wohnung und Heizkosten in voller Höhe bezuschusst, sofern Größen und Kosten der Unterkunft angemessen sind.

Zusätzlich: Zuschuss für berufliche Weiterbildung beantragbar, Lehrgangskosten, Beihilfe für Ausrüstung, Fahrkosten Bezuschussung für halbes Jahr bei neuer Beschäftigung, Hilfe bei Umzug


Wird der Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig krank, sind die Pflichten des Arbeitslosen ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer in einer Beschäftigung. Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen an die Agenturen für Arbeit geschickt werden. Die Leistungen der Agenturen für Arbeit werden für 6 Wochen weiter gezahlt. – Nach 6 Wochen: Krankengeld; Nach Ende des Krankengeldbezuges: Erneut arbeitslos melden – mit (persönlichen) Antrag