Sonntag, 27. September 2015

Staatliche Unterstützungsangebote bei Arbeitslosigkeit

ALG I: in den zwei Jahren vor Abreitslosigkeit: min. 12 Monate versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Auszahlungsdauer: zwischen 6 und 24 Monaten je nach Beschäftigungsdauer -> 60 % des Nettogehalts

ALG II: Bei nicht Erfüllung von ALG I, Anspruch: alle erwerbslosen zw. 15-65-67 Jahren zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes, monatl. 374€ + werden Wohnung und Heizkosten in voller Höhe bezuschusst, sofern Größen und Kosten der Unterkunft angemessen sind.

Zusätzlich: Zuschuss für berufliche Weiterbildung beantragbar, Lehrgangskosten, Beihilfe für Ausrüstung, Fahrkosten Bezuschussung für halbes Jahr bei neuer Beschäftigung, Hilfe bei Umzug


Wird der Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig krank, sind die Pflichten des Arbeitslosen ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer in einer Beschäftigung. Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen an die Agenturen für Arbeit geschickt werden. Die Leistungen der Agenturen für Arbeit werden für 6 Wochen weiter gezahlt. – Nach 6 Wochen: Krankengeld; Nach Ende des Krankengeldbezuges: Erneut arbeitslos melden – mit (persönlichen) Antrag

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen