- Gruppe gleichgesinnter Bürger, die sich die Durchsetzung gemeinsamer politischer Vorstellungen zum Ziel gesetzt hat
- auf Dauer angelegte freiwillige Organisation zur Teilnahme am politischen Geschehen
- Art. 21 GG:
- „Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit.“ = Parteien haben eine besondere Stellung unter den intermediären Institutionen
- Parteienwettbewerb ist zentral für das demokratische System
Partein im demokratischen System
- Parteien und politisches System
- Instrumente zum Machterwerb oder auch zur Machtausübung / -kontrolle
- Wahlsystem: Mehrheitswahlrecht oder Verhältniswahlrecht
- Parteistruktur: fest oder lose
Die Funktionen von Parteien:
- Rekrutierungsfunktion
- Programmfunktion
- Aggregations- und Artikulationsfunktion
- Mobilisierungsfunktion
- Sozialisierungsfunktion
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