Zu Beginn des 19. Jahrhunderts strömten in Preußen die Söhne des aufstrebenden Bürgertums an die Universitäten, um dem Militärdienst zu entgehen. Als Soldat erwartete sie keine große Zukunft, denn Offizier konnten nur Adelige werden. Für die Aufnahme an der Hochschule genügte ein einfaches Empfehlungsschreiben des Lehrers. Damit begab sich der fertige Gymnasiast zur Universität seiner Wahl und wurde vom Dekan eine halbe Stunde auf Lateinisch interviewt. In den meisten Fällen war er dann ein gut bezahlender Student. Die Universitäten füllten sich, doch das Niveau sank.
Die preußische Regierung reagierte: "Es ist daher beschlossen worden, dass künftig alle von öffentlichen Schulen zur Universität abgehende Jünglinge schon vorher auf der von ihnen besuchten Schule öffentlich geprüft werden, und nachher ein detailliertes Zeugnis über ihre bei der Prüfung befundene Reife oder Unreife zur Universität erhalten sollen..." So heißt es im Abiturreglement von 1788, mit dem Preußen als erstes deutsches Land das Abitur einführte. Große Konzequenzen hatte diese neue Reifeprüfung zunächst jedoch nicht, da die Schulabgänger nach wie vor auch ohne Abitur an den Universitäten einschreiben konnten.
In den Folgejahren wurde die Idee einer Zugangsprüfung für die Universität weiterentwickelt, unter anderem von Wilhelm von Humboldt. Nach seinen Ideen wurde 1812 das Abitur neu gestaltet und erstmals genau festgelegt, welche Inhalte überprüft werden sollten. Erst 1834 wurde das Abitur als Voraussetzung für ein Studium festgeschrieben.
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