- Sie sind Zwangsabgaben
 - Sie sind nicht zweckgebunden
 - Sie dienen nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen (z.B. "Ökosteuer")
 
Gebühren:
- werden verhängt, als Gegenleistung für öffentliche Verwaltungshandlungen.
Benutzung öffentlicher Einrichtungen oder sonstige Leistungen - Bsp. Müllabfuhr, öffentliche Beglaubigungen, Passausstellungen
 
Beiträge:
- Zahlung für besondere Vorteile. Benutzung oder Mitgliedschaft bestimmter öffentlicher Einrichtung zieht.
 - Bsp. Sozialversicherungsbeiträge, Erschließung für Grundstücke
 
Zölle:
- sind Abgaben im grenzüberschreitenden Warenhandel
 - Bsp. Zölle für Agrarprodulte
 
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