- Sie sind Zwangsabgaben
- Sie sind nicht zweckgebunden
- Sie dienen nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen (z.B. "Ökosteuer")
Gebühren:
- werden verhängt, als Gegenleistung für öffentliche Verwaltungshandlungen.
Benutzung öffentlicher Einrichtungen oder sonstige Leistungen - Bsp. Müllabfuhr, öffentliche Beglaubigungen, Passausstellungen
Beiträge:
- Zahlung für besondere Vorteile. Benutzung oder Mitgliedschaft bestimmter öffentlicher Einrichtung zieht.
- Bsp. Sozialversicherungsbeiträge, Erschließung für Grundstücke
Zölle:
- sind Abgaben im grenzüberschreitenden Warenhandel
- Bsp. Zölle für Agrarprodulte
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