Montag, 29. Februar 2016

Europäische Sozialcharta und seine Rechte

Die Europäische Sozialcharta (ESC) ist ein vom Europarat initiiertes und 1961 von einer Mehrheit seiner Mitglieder beschlossenes völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das der Bevölkerung innerhalb der Unterzeichnerstaaten umfassende soziale Rechte garantiert. Die ESC trat am 26. Februar 1965 in Kraft.  Im Jahr 1996 wurde eine revidierte Fassung ausgearbeitet, die ihrerseits am 1. Juli 1999 in Kraft trat und seither gültig ist.


Soziale Rechte

  1. das Recht auf Arbeit,
  2. das Koalitions- oder Vereinigungsrecht,
  3. das Recht auf Kollektivverhandlungen,
  4. das Recht auf soziale Sicherheit,
  5. das soziale Fürsorgerecht,
  6. das Recht auf besonderen gesetzlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz der Familie, und
  7. die Schutzrechte für Wanderarbeiter und ihre Familien.

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