Sonntag, 21. Februar 2016

Bin in eine neue Wohnung eingezogen, was nun?

Anmeldung einer Wohnung




    • Sie sind innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen
    • Sie sind aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen
    • Sie sind aus dem Ausland nach Berlin gezogen.
    Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich nun bei der Meldebehörde anmelden.

    Erforderliche Unterlagen

    Identitätsnachweis

    Personalausweis,
    Reisepass, 
    Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.

    • Anmeldeformular

    • Personen einer Familie, die aus der bisherigen Wohnung zusammen in die neue Wohnung ziehen, können gemeinsam ein Anmeldeformular benutzen.
      Bei mehr als 2 anzumeldenden Personen bitte weiteren Meldeschein benutzen.
      Bitte beachten Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" die "Weiterführenden Hinweise zu Anmeldungen" .

      • Personenstandsurkunde

    • Nur für Ihre erste Anmeldung in Berlin ist es zweckdienlich, wenn Sie eine Personenstandsurkunde zur Anmeldung mitbringen und vorlegen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

    • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter)

    • Seit dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
      Ein Muster für die Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers steht Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.

    Keine Kommentare:

    Kommentar veröffentlichen