Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 leitete Kaiser Wilhelm I auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell ein. Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert:
- Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten,
- Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung,
- Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung,
- Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung.
- Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein,
- 1884 die Unfallversicherung und
- ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern.
Beginn der Altersrente mit 70 Jahren. Die Lebenserwartung war bei ca. 60 bis 75 Jahre
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen