Mit seiner Kaiserlichen Botschaft vom 17.11.1881 leitete Kaiser Wilhelm I auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung in Deutschland offiziell ein. Fortan sollte der Staat die Existenzsicherung seiner Bürger verantworten, die auf folgenden Grundsätzen basiert:
- Finanzierung der Rente durch vorherige Beitragszahlung der Versicherten,
- Beaufsichtigung und Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung,
- Grundlage des Selbstverwaltungsprinzips: Arbeitgeber und Versicherte haben volles Mitspracherecht über eine von ihnen gewählte Vertreterversammlung,
- Beteiligung der Arbeitgeber am Beitragsaufkommen zur Sozialversicherung.
- Im Jahre 1883 führte Bismarck die Krankenversicherung ein,
- 1884 die Unfallversicherung und
- ab 1889 konnten die Arbeitnehmer sich erstmals gesetzlich gegen die Folgen von Alter und Invalidität absichern.
Beginn der Altersrente mit 70 Jahren. Die Lebenserwartung war bei ca. 60 bis 75 Jahre