Donnerstag, 15. Oktober 2015

WBS für Wohngemeinschaften?

Wohngemeinschaften (WG), insbesondere studentische WG, können zwar keinen Wohnberechtigungsschein (WBS) bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen aber dennoch eine Sozialwohnung mieten.

Dazu muss die entsprechende Wohnung freigestellt werden. Sie brauchen dafür eine Freistellung. Die Beantragung dieser Freistellung ist ausschließlich Sache des Vermieters. Der Vermieter muss beim Amt für Wohnungswesen beantragen, dass er diese Wohnug an Sie vermieten möchte. Das entsprechende Antragsformular ist im Amt für Wohnungswesen erhältlich.

Die WG kann selbst nach einer Wohnung suchen und sich beim Amt für Wohnungswesen in die Bewerberliste für Sozialwohnungen aufnehmen lassen. Auch die WG muss die Einkommensvoraussetzungen erfüllen und zusätzlich einen WBS-Antrag stellen, wobei die Einkommensberechnung durchgeführt wird.

Zieht ein Mitglied der WG aus, ist die bisherige Freistellung nicht mehr gültig.
Die WG kann jedoch ein neues Mitglied aufnehmen und eine weitere Freistellung beantragen. Dazu ist eine erneute Einkommensberechnung für alle WG-Mitglieder erforderlich. Unter Umständen muss die Wohnung allerdings aufgegeben werden. Es ist ratsam, sich dazu rechtzeitig mit dem Amt für Wohnungswesen in Verbindung zu setzen.

Eine Freistellung für eine WG kostet 15 oder 30 EUR. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem ermittelten Einkommen.

3 Kommentare:

  1. Wenn man keinen Erfolg hat, sollte man auf einen Immobilienscout setzen. Der hat die Expertise die passende Wohnung schnellstmöglich zu finden.

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  2. Wie ist das ?ich 100% behindert und meine Tochter mit Handicap ist 25 J.
    Was für eine Wohnung bzw Haus dürfen wir Mieten?
    Höhe der Miete ,Anzahl den Räumen und Quadratmeter Zahl.Vielen Dank für all die Antworten.

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  3. Wie ist das ?ich 100% behindert und meine Tochter mit Handicap ist 25 J.
    Was für eine Wohnung bzw Haus dürfen wir Mieten?
    Höhe der Miete ,Anzahl den Räumen und Quadratmeter Zahl.Vielen Dank für all die Antworten.

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