ALG I: in den zwei Jahren vor Abreitslosigkeit: min. 12
Monate versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis; Auszahlungsdauer: zwischen 6
und 24 Monaten je nach Beschäftigungsdauer -> 60 % des Nettogehalts
ALG II: Bei nicht Erfüllung von ALG I, Anspruch: alle
erwerbslosen zw. 15-65-67 Jahren zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes,
monatl. 374€ + werden Wohnung und Heizkosten in voller Höhe bezuschusst, sofern
Größen und Kosten der Unterkunft angemessen sind.
Zusätzlich: Zuschuss für berufliche Weiterbildung
beantragbar, Lehrgangskosten, Beihilfe für Ausrüstung, Fahrkosten Bezuschussung
für halbes Jahr bei neuer Beschäftigung, Hilfe bei Umzug
Wird der Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit
arbeitsunfähig krank, sind die Pflichten des Arbeitslosen ähnlich wie bei einem
Arbeitnehmer in einer Beschäftigung. Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3
Tagen an die Agenturen für Arbeit geschickt werden. Die Leistungen der Agenturen
für Arbeit werden für 6 Wochen weiter gezahlt. – Nach 6 Wochen: Krankengeld;
Nach Ende des Krankengeldbezuges: Erneut arbeitslos melden – mit (persönlichen)
Antrag