Freitag, 28. August 2015

Das ist an die Kinder gerichtet

Ein Kind ist laut dem § 1619 BGB dazu verpflichtet "in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."


Der vollständige Paragraf lautet: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."

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