Zwar machen wir das Tag täglich, doch viele stellen sich sicherlich die Frage: " Wieso müssen wir das machen? Warum können wir die Waren nicht im Einkaufswagen lassen?"
Die Antwort ist einfach, es hat einfach mit BWL zu tun und das was wir machen nennt sich Konkludentes Handeln. Sicherlich fragt ihr euch nun, was ist das?
Beschrieben wird Konkludentes Handeln wie folgt:
Konkludentes Handeln liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann.
Einfach ausgedrückt bedeutet es: Das wir dem Verkäufer/-in Signalisieren, dass wir die Waren, welche auf dem Tisch sind, kaufen wollen. Dies kann durch nonverbale Kommunikation oder aber auch durch verbale Kommunikation stattfinden (schlüssiges Handeln oder durch das Handeln (waren auf den Tresen legen)).
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