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Freitag, 4. März 2016

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)‏

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Im Vordergrund stehen Verhütung von Arbeitsunfällen, Verhinderung der Gesundheitsgefährdung und menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.