Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes:
Diese kommen durch die Abgabe von Willenserklärungen zustande.
Diese können wie folgt abgegeben werden:
Ausdrückliche Äußerungen:
-mündlich
-schriftlich
Z.b. Bestellung im Restaurant oder schriftliche Kündigung eines Vertrages.
Schlüssiges Handeln:
Z.b. betätigen eines Getränkeautomaten oder Lebensmittel aufs Vörderband legen.
Schweigen:
Z.b. Durch nichts tun verlängert sich ihr Abo oder Vertrag um 1 Jahr.
(Bei Privatpersonen heißt schweigen = Ablehnung/Kein Interesse. Bei Kaufleuten ist schweigen = Zustimmung)
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