Mittwoch, 28. Juni 2017

Rechtsgeschäfte

Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes:

Diese kommen durch die Abgabe von Willenserklärungen zustande.

Diese können wie folgt abgegeben werden:

Ausdrückliche Äußerungen:
-mündlich
-schriftlich

Z.b. Bestellung im Restaurant oder schriftliche Kündigung eines Vertrages.

Schlüssiges Handeln:
Z.b. betätigen eines Getränkeautomaten oder Lebensmittel aufs Vörderband legen.

Schweigen:
Z.b. Durch nichts tun verlängert sich ihr Abo oder Vertrag um 1 Jahr.

(Bei Privatpersonen heißt schweigen = Ablehnung/Kein Interesse. Bei Kaufleuten ist schweigen = Zustimmung)

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