·
Wenn die Funktion des biologischen Abbaus verlangt wird,
z.B. Kompostbeutel, Gittertöpfe.
· Wenn der biologische Abbau vorgeschrieben wird, z.B.
Friedhofsartikel.
· Wenn konventionelles Recycling aufwendig, schwierig
oder nicht möglich ist, eine Wiederverwertung aber gefordert ist, z. B.
(Lebensmittel-) Verpackungen, Fast Food Artikel, Hygieneprodukte wie Windeln,
Damenbinden, Inkontinenzartikel etc.
· Wenn die besonderen Eigenschaften des Material zu
ökonomisch günstigen Lösungen führen können, z.B. Coextrusion von Stärkeblends
als Sauerstoffbarriere.
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