Dienstag, 17. Januar 2017

Volksabstimmung

Bei der Volksabstimmung (Volksentscheid) stimmen die wahlberechtigten Bürger über einen ihnen zur verbindlichen Entscheidung vorgelegten Gegenstand, üblicherweise in der Form eines Gesetzes, aber auch in der Form einer Frage, die dann je nach Ergebnis der Abstimmung vom parlamentarischen Gesetzgeber oder der Regierung umzusetzen ist, ab. Davon zu unterscheiden ist das Volksbegehren, mit dem die Voraussetzungen für einen Volksentscheid geschaffen werden oder mit dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, ein bestimmtes Vorhaben etwa ein Gesetz zu beschließen. Bei der Volksbefragung (Referendum) wird die Meinung des Volkes zu einer bestimmten Sachfrage erbeten; rechtliche Verbindlichkeit kommt dem Ergebnis hier nicht zu.

Volksentscheid Definition:

·         Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit.

·         Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (z.B. ein Gesetz).

Einleitung einer Volksabstimmung 

Im ersten Abschnitt sammelt die Trägerin des Volksbegehrens Unterstützungsunterschriften für einen Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens, der bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu stellen ist.
·          Brauch mindestens 20.000 gültige Unterschriften
·          Bei anstreben einer Änderung der Verfassung von Berlin oder Beendigung der Wahlperiode ca.50.000
·          Kann nur eingeführt werden, wenn eine amtliche Kostenschätzung vorhanden ist
·          4 Monate Wartezeit
·          Wird es vorzeitig abgelehnt, kann sie vor Ablauf die Durchführung des Volksbegehrens verlangen
In dem zweiten Abschnitt das eigentliche Volksbegehren unter der Verantwortung der Landesabstimmungsleiterin oder des Landesabstimmungsleiters durchgeführt
·          Ist erfolgreich, wenn mindestens 7% der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten innerhalb von 4 Monaten zustimmen
·          Bei einer Änderung der Verfassung von Berlin oder vorzeitige Beendigung der Wahlperiode müssen es 20% sein

Volksentscheid

Ist ein Volksentscheid zustande gekommen, muss grundsätzlich innerhalb von 4 Monaten ein Volksentscheid herbeigeführt werden.
·          Entspricht der Durchführung einer Wahl
o    Abstimmung erfolgt an einem Sonn-Feiertag in über ganz Berlin
·          Ist angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmer/innen zugestimmt haben
·          Nicht nur mehr ja Stimmen, sondern auch mindestens rund 613 000 „Ja“ Stimmen
·          Bei Änderung Verfassung muss eine Mehrheit von 2/3 sein und zugleich mindestens die Hälfte der Abstimmungsberechtigen der Änderung zustimmen
·          Eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode erfolgt, wenn eine Mehrheit abgegebenen Stimmen und zugleich mindestens die Hälfte zustimmen

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