Bei der Volksabstimmung (Volksentscheid) stimmen die wahlberechtigten Bürger über einen ihnen zur
verbindlichen Entscheidung vorgelegten Gegenstand, üblicherweise in der Form
eines Gesetzes, aber auch in der Form einer Frage, die dann je nach Ergebnis
der Abstimmung vom parlamentarischen Gesetzgeber oder der Regierung umzusetzen
ist, ab. Davon zu unterscheiden ist das Volksbegehren,
mit dem die Voraussetzungen für einen Volksentscheid geschaffen werden oder mit
dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, ein bestimmtes Vorhaben etwa ein
Gesetz zu beschließen. Bei der Volksbefragung (Referendum) wird die Meinung des Volkes zu
einer bestimmten Sachfrage erbeten; rechtliche Verbindlichkeit kommt dem
Ergebnis hier nicht zu.
Volksentscheid Definition:
·
Ein Volksentscheid ist ein
Instrument der direkten Demokratie in Deutschland.
Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische
Angelegenheit.
·
Bei einem
Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer
Vorlage (z.B. ein Gesetz).
Einleitung einer Volksabstimmung
Im ersten
Abschnitt sammelt die Trägerin des Volksbegehrens
Unterstützungsunterschriften für einen Antrag auf Einleitung des
Volksbegehrens, der bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu stellen
ist.
·
Brauch mindestens 20.000 gültige Unterschriften
·
Bei anstreben einer Änderung der Verfassung von Berlin oder Beendigung
der Wahlperiode ca.50.000
·
Kann nur eingeführt werden, wenn eine amtliche Kostenschätzung vorhanden
ist
·
4 Monate Wartezeit
·
Wird es vorzeitig abgelehnt, kann sie vor Ablauf die Durchführung des
Volksbegehrens verlangen
In
dem zweiten Abschnitt das eigentliche Volksbegehren unter
der Verantwortung der Landesabstimmungsleiterin oder des
Landesabstimmungsleiters durchgeführt
·
Ist erfolgreich, wenn mindestens 7% der zum Abgeordnetenhaus
Wahlberechtigten innerhalb von 4 Monaten zustimmen
·
Bei einer Änderung der Verfassung von Berlin oder vorzeitige Beendigung
der Wahlperiode müssen es 20% sein
Volksentscheid
Ist
ein Volksentscheid zustande gekommen, muss grundsätzlich innerhalb von 4 Monaten
ein Volksentscheid herbeigeführt werden.
·
Entspricht der Durchführung einer Wahl
o
Abstimmung erfolgt an einem Sonn-Feiertag in über ganz Berlin
·
Ist angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmer/innen zugestimmt haben
·
Nicht nur mehr ja Stimmen, sondern auch mindestens rund 613 000 „Ja“
Stimmen
·
Bei Änderung Verfassung muss eine Mehrheit von 2/3 sein und zugleich
mindestens die Hälfte der Abstimmungsberechtigen der Änderung zustimmen
·
Eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode erfolgt, wenn eine Mehrheit abgegebenen
Stimmen und zugleich mindestens die Hälfte zustimmen
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