Das Arbeitsverhältnis ist nach Ablauf der vereinbarten Termins beendet.
Nicht jeder Arbeitsvertrag darf befristet abgeschlossen werden.
In welchen Fällen eine Befristung erlaubt ist, regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Dazu zählen:
- vorübergehender betrieblicher Bedarf
- Beschäftigung direkt im Anschluss an eine Ausbildung
- Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (Mutterschaft/Elternzeit)
- Befristung zur Erprobung
Es gibt aber auch Ausnahmen:
- Wenn die Dauer von höchstens 2 Jahren abgeschlossen wird.
- In neu gegründeten Unternehmen, ist eine Befristung von maximal 4 Jahren ohne sachlichen Grund erlaubt.
Befristete Arbeitsverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden.
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